Die Grabmalvorsorge ist ein Service, der Familienangehörige im Todesfall erheblich entlastet und Sicherheit gibt. Über eine Grabmalvorsorge ist z. B. die Errichtung einer Grabanlage nach einem Sterbefall gewährleistet. Hierbei liefert der Steinmetz das schon zu Lebzeiten vertraglich vereinbarte Grabmal oder eine Grabanlage mit Grabumfassung und/oder dem gewünschten Grabzubehör.
Die Grabmalpflege ist eine langfristige Hilfestellung für Hinterbliebene, die sich auf Grund ihres Wohnortes, aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr um das Grabmal kümmern können. Im Grabmal-Pflegevertrag wird über einen festgelegten Zeitraum bzw. bis zum Ende der Ruhefrist eine regelmäßige und fachgerechte Pflege des Grabmals, der Grabumfassung und des Grabzubehörs vereinbart. So ist sichergestellt, dass die Grabstätte – auch über den Tod hinaus – in einem dauerhaft würdigen Zustand bewahrt wird.
Die der Genossenschaft angeschlossenen Steinmetzbetriebe beraten unverbindlich, individuell und qualifiziert. Die Mitgliedsbetriebe sorgen auch für die professionelle Ausführung.
Neben den folgenden Leistungen können auch weitere Arbeiten, angepasst an persönliche Wünsche und Bedürfnisse, berücksichtigt werden:
Der Vertrag beinhaltet Angaben über die Grabstätte, die Laufzeit sowie die zu erbringenden Leistungen. Ein wesentliches Qualitätsmerkmal dieser Verträge ist die treuhänderische Absicherung. So ist garantiert, dass Leistungen, ехакt wie im Vertrag festgehalten, ausgeführt werden. Ist die Ausführung der Leistungen durch den auftragnehmenden Steinmetzbetrieb, aus welchen Gründen auch immer, nicht (mehr) sichergestellt, werden durch die Steinmetz-Genossenschaft die Arbeiten unmittelbar an einen anderen Mitgliedsbetrieb übergeben – zu unveränderten Konditionen.
Der treuhänderisch garantierte Vertrag wird ausschließlich mit Steinmetzbetrieben abgewickelt, die vom Friedhofsträger zugelassen und Mitglied der Steinmetz-Genossenschaft sind. Jeder Vertrag wird durch die Steinmetz-Genossenschaft geprüft. Die Steinmetz-Genossenschaft verwaltet die vom Auftraggeber als Einmalzahlung bei Vertragsabschluss geleistete Vertragssumme und nimmt sämtliche Zahlungen an den Steinmetz vor, wenn dieser die im Pflegevertrag vereinbarten Leistungen erbracht hat. Anfallende Erträge aus der hinterlegten Vertragssumme werden dem Treuhand-Konto gutgeschrieben und für das Abfangen von Preissteigerungen sowie eventuell notwendige Sonderleistungen verwendet. Der beauftragte Steinmetzbetrieb ist vom Friedhofsträger zugelassen und richtet sich in der Gestaltung bzw. Pflege nach den örtlichen Gegebenheiten und Bestimmungen der jeweiligen Friedhofsordnung. Die regelmäßige Kontrolle der Grabanlagen durch die Steinmetzgenossenschaft garantiert eine ordnungs- und vertragsgemäße Ausführung.
Qualität beginnt bei den
eingesetzten Materialien und
endet mit einer hochwertigen
verarbeitung
Dem Verstorbenen ein Denkmal
zu setzen, das seiner
einzigartigen Persönlichkeit
gerecht wird
Weil wir es lieben und können
arbeiten wir in der 5.
Generationen als Steinmetz und
Bildhauer
Fachkundige Beratung wird bei uns GROSS geschrieben. Individuelle, persönliche, auf Sie zugeschnittene Beratung. – OHNE ZEITDRUCK – und in freundlicher Atmosphäre.